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  Thema: Ein Danke an Carechild e.V. für die Zusendung, wer immer schon wissen wollte : Bluesky< Älteres Thema | Neueres Thema >  
C@reChild

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Seit: März 2002

Geschrieben: Dez. 03 2002,01:13   

Guten Abend,

"bluesky" schreibt in einem Pädogestörtenforum:

"Herr Gawlik wird einer Einstweiligen Verfügung unterworfen

Mit Beschluss vom 26.11.2002 des Landgerichts Münster wird Herrn Gabriel Gawlik bei Androhung einer Strafe von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft, untersagt, Beleidigungen gegen meine Person zu unterlassen. Das Landgericht gab meinem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung in allen Punkten statt. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 12.500,00 Euro festgesetzt.

Dem Voraus gingen zahlreiche Beleidigungen von Herrn Gawlik gegen meine Person. Diese tätigte er hauptsächlich in der Zeit zwischen dem 24.10.2002 und dem 06.11.2002 in den Foren von Anti-Kinderporno e.V., von Schotterblume e.V. sowie durch die Veröffentlichung einer Mail im Jungsforum. Er bezeichnete mich hierbei als Kinderficker, ekelhaften Kinderficker, Ekelhaften Köter, mehrfach als Psychopath, schwerstgestörter Psychopath, einen Schwerstgestörten, komplettgestört, als Behinderten, einen Pädokriminellen und einen schwerkriminellen Pädopsychopathen.

Daraufhin stellte ich Strafantrag wegen Beleidigung gegen Herrn Gawlik und meine Anwältin ließ ihm eine Unterlassungserklärung nebst Schadensersatzforderungen in Höhe von 5.000 Euro zukommen. Diese Schriftsätze wurden ihm am 11.11.02 zugestellt. Noch am selben Tag scannte Herr Gawlik den Schriftverkehr meines Anwalts und stellte die Schriftsätze dem Verein Anti-Kinderporno zur Verfügung. Dort veröffentlichte Beate Blumenthal die Schriftsätze im Forum unter einem Thread mit dem Titel "Ein Danke an C@arechild e.V. für die Zusendung, wer immer schon wissen wollte: Bluesky". In den Schriftsätzen waren lediglich Anschrift und Name der von mir beauftragten Rechtsanwaltskanzlei sowie meine Kontoverbindung geschwärzt, nicht jedoch meine Name und meine Anschrift. Unter anderem am 15.11.02 kündigte Herr Gawlik im Forum Anti-Kinderporno an, in meiner Umgebung Broschüren verteilen zu lassen:

"bluesky" hat diesen Krieg erneut entfacht, durch die Dummheit, seine wahre Idendität preiszugeben. Wir werden sehen, was seine Nachbarn, sein Arbeitgeber und die Eltern seiner "Partnerin" sagen werden, wenn unsere Broschüre in seiner Umgebung verteilt wurde.....Anscheinend möchte er sich des Mittels der sexuellen Denunziation bedienen, um diese Kränkung wieder auszugelichen. Herr Gawlik hatte bereits mehrfach im Internet geäußert, dass er sich der sexuellen Denunziation bedienen wolle, um pädophil orientierten Menschen die finanzielle und soziale Lebensgrundlage zu entziehen.

Meine Rechtsanwältin stellte auch einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht Münster. Das Amtsgericht legte jedoch vermutlich aufgrund der Schwere und der Häufigkeit der Beleidigungen den Streitwert des Verfahrens auf 12.500,00 Euro fest und leitete dies zur Entscheidung direkt an das Landgericht weiter.

Am 22.11.02 lief die Frist für die Unterlassungserklärung ab. An diesem Tag stellte der juristische Beistand Herrn Gawliks meiner Rechtsanwältin im Auftrage von Herrn Gawlik ein Antwortschreiben zu. Darin bestritt er durch Nichtwissen die Übereinstimmung des Nicknames bluesky mit meiner Person und anderen schwachen Argumentationsversuchen und weigerte sich die Unterlassungserklärung abzugeben. Aus diesem Schreiben war keinerlei Unrechtsbewusstsein zu erkennen.

Das Landgericht gab daraufhin dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung statt. Anscheinend war es von den offenkundigen, derben und hasserfüllten Beleidigungen derart angewidert, dass es dem Antrag sogar ohne die in diesen Dingen sonst übliche mündliche Verhandlung statt gab. Vermutlich hätte Herr Gawlik dies noch durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung verhindern können. Doch wähnte er sich wahrscheinlich selbst zu diesem Zeitpunkt "im Recht". Heute, am 02.12.2002, erhielt Herr Gawlik Besuch von einem Gerichtsvollzieher, der ihm die einstweilige Verfügung zustellte. Die Schriftsätze und seine Reaktionen darauf können hier nachgelesen werden: https://forum.anti-kinderporno.de/cgi_bin....8;st=40 Interessanterweise hält er sich mit Beleidigungen nunmehr zurück.

Die weitere Klärung der Unterlassung, des Schadensersatzes, der geforderten öffentlichen Entschuldigung und der mir angefallenen Kosten wird im Hauptverfahren gegen Herrn Gawlik, welches in der nächsten Zeit gegen ihn eröffnet wird, geklärt. Mit dem Hintergrund der Einstweiligen Verfügung sind die Erfolgsausichten des Prozesses gegen Herrn Gawlik sehr hoch.

Dies ist erst der Beginn der Angelegenheit gegen Herrn Gawlik. Für ihn mag dies ein Schlag gegen sein unnatürliches Geltungsbedürfnis und eine schwere Kränkung seiner labilen Persönlichkeitsstruktur sein; für mich ist dies nur Konsequenz aus seinem hasserfüllten Verhalten. Vielleicht wird ihm dies helfen, sich wieder in der Realität einzufinden, indem er merkt, dass es in einem Rechtsstaat nicht möglich ist, willkürlich andere Menschen zu beleidigen, sie in ihrem Ansehen zu schmälern, sie zu verleumden und sie zu denunzieren. Die Reaktionen meiner Rechtsanwältin und Gerichts auf seine Äußerungen sprechen Bände. Verständnisloses Kopfschütteln war noch die harmloseste davon.

Uns zeigt dies aber auch, dass wir uns nicht in Selbstmitleid verkriechen sollen, dass wir uns in die Rolle des Opfers drängen lassen sollen, sondern dass wir uns auch wehren können. Und das sogar mit Erfolg. Wir müssen - auch im Internet - uns solche Beleidigungen nicht gefallen lassen. Ich werde die Unterlagen dieses Rechtsstreites der Arbeitsgemeinschaft Pädophilie (AGP) zur Verfügung stellen. Herr Gawlik war ja so nett, uns hier einen Präzedenzfall zu liefern, dass man pädophil orientierte Menschen nun einmal nicht beleidigen darf. Und der wurde sogar von einem Landgericht bestätigt. Ebenfalls werden wir diesen aus den Fugen geratenen Kinderschutz, wie er von manchen praktiziert wird, dokumentieren. Bereits heute dient diese Dokumentation - vor allem über den Verein Carechild - unsere Internetprovider vorab zu informieren, welche Leute mit welcher Gesinnung eines Tages vielleicht einmal an sie herantreten werden. Bisher hat uns dies schon sehr gute Dienste erwiesen und in Zukunft wird uns dies auch noch größere Dienste erweisen. Wo einmal ein Verein Carechild gewesen ist, da kommen auch andere nicht mehr durch.

Dieser Verein hat also durchaus seine Nützlichkeit, aber wir sollten uns mit solchen Kleinigkeiten nicht allzu lange aufhalten. Wir haben noch eine Menge Arbeit vor uns."

Er ist zwar nicht in der Lage, zu erkenne, dass das Gericht in MS meinem Antrag auf einstweilige Verfügung gg. www.paedo.de ebenfalls ohne mündliche Verhandlung stattgegeben hat, aber - dazu ein Bibelzitat:

"Selig sind die, die im Geiste arm sind, denn ihrer ist das Himmelreich!"

--------------
Gabriel Gawlik
C@reChild e.V.
Überwasserstrasse 34
D-48143 Münster
Tel.: 0251-58863
Fax: 0251-58864
Mobil: 0177-3339000
www.carechild.de

    
gemma

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Seit: März 2002

Geschrieben: Dez. 03 2002,10:10   

Hallo Gabriel

ob es dem Landgericht Münster gefällt, jetzt in einschlägigen Pädoforen gefeiert zu werden?
(Ob man da mal ein Rundschreiben in Umlauf bringen sollte?)

Jedenfalls ist diese Verfügung ein Grund mehr verstärkt gegen diese "Kinderliebhaber" anzukämpfen und ihre Absichten öffentlich zu machen.
Was dort als Erfolg gefeiert wird gibt uns neuen Auftrieb.

germma

   
Udo

Bord-Admin

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Beiträge: 121
Seit: März 2002

Geschrieben: Dez. 03 2002,11:18   

Zitat (gemma @ Dez. 03 2002,10:10)
Hallo Gabriel

ob es dem Landgericht Münster gefällt, jetzt in einschlägigen Pädoforen gefeiert zu werden?
(Ob man da mal ein Rundschreiben in Umlauf bringen sollte?)

Jedenfalls ist diese Verfügung ein Grund mehr verstärkt gegen diese "Kinderliebhaber" anzukämpfen und ihre Absichten öffentlich zu machen.
Was dort als Erfolg gefeiert wird gibt uns neuen Auftrieb.

germma

Moin Moin,

ich habe jetzt ne weile drüber nachgedacht und folgende Erkenntniss gewonnen:

Dem AG Münster muss schnellstes klargemacht werden,
das die Einstweilige Verfügung nicht Rechtskonform ist.

Dafür gibt es mehrere Gründe:

a) Es hat in Deutschland noch kein Urteil gegeben,
wo ein Nickname Recht bekommen hat.
Strafbar kann man sich nur machen,
wenn ich eine natürliche oder juristische Person
angreife - verletze- töte oder sonstwie schädige .
Oder eine Sache beschädige, die einer Person / Gemeinschaft gehört.

b) Dieses Urteil wäre ein Freibrief für alle Fake-User und
die Gerichtsbarkeit hätte in Zukunft nur noch "Phantome" zu
verurteilen.

Klartext : wenn ich heute behaupte, BIRNE ist ein fetter alter Sack ohne Hirn und Arsch,
könnten zig leute kommen und mich verklagen, nur wei sie sich mit Spitznamen "Birne" nennen,
au weia - ja selbst Helmut Kohl könnte es dann.

Also nach meiner Rechtsauffassung kann ich einen Nick
solange beschimpfen beleidigen und verachten,
solange mir die Person oder Sache hinter diesem Nick unbekannt ist.

Wenn ich eine Omi_Nöse beleidige kann ich es tun,
weil ich den Namen nicht kenne - denn Omi_nöse kann jeder
sein .. ein Nichts - mehrere Personen oder einfach ein Nick ohne Leben.
So wie es Buchauthoren gibt die nicht unter Realnamen schreiben - allerdings ist da der Unterschied,
das der Buchauthor mit Realnamen schnell zu ermitteln ist.
Im Internet nicht.

Solange unsere Politiker für "Freies Internet" pledieren -
solange muss die juridikative diesen Zustand berücksichtigen.

Schon klasse .. ein Hund - rechtlich gesehen kein Lebewesen sondern eine Sache -
hat weniger rechte als ein Nickname
ohne Personenbezug ....... das gibt mir zu denken.


Bei der Hate-Seite "AKP-Info" haben wir keine Rechtshandhabe, weil wir zwar beleidigt werden -
aber den Urheber der Seite nicht kennen.
Sowas nenne ich klar 2 Klassen Recht - aber auch das ist ja -
zumindes für uns- nix neues.

Also leute - unabhängig von Gabriel muss was gegen dieses
AG unternommen werden - sonst kippt der Rechtsstaat noch
weiter in Richtung Pedofreundliches Deutschland.

in diesem Sinne

Udo  ???

Edited by Udo on Dez. 03 2002,11:20

--------------
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Ein Jahrhunderthochwasser kommt alle 100 Jahre einmal...
Kinder werden Täglich missbraucht ..,
Und wo spenden Sie ???
*****************************************************
Linux is like a wigwam - no Windows - no Gates - Apache inside
*****************************************************

  
Feli

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Beiträge: 176
Seit: Juni 2002

Geschrieben: Dez. 03 2002,18:14   

Zitat (gemma @ Dez. 03 2002,10:10)
Hallo Gabriel

ob es dem Landgericht Münster gefällt, jetzt in einschlägigen Pädoforen gefeiert zu werden?
(Ob man da mal ein Rundschreiben in Umlauf bringen sollte?)

Jedenfalls ist diese Verfügung ein Grund mehr verstärkt gegen diese "Kinderliebhaber" anzukämpfen und ihre Absichten öffentlich zu machen.
Was dort als Erfolg gefeiert wird gibt uns neuen Auftrieb.

germma

Liebe Gemma,

ich denke, daß die Pädo-SEXUELLEN und die Pädokriminellen, sich selbst einen "Bärendienst" leisten.

Die Bevöllkerung wird über sie genauso herfallen wie vor kurzem in Trier und Hamburg bei Gösekink und Konsorten.

Sie können auch nicht mehr "in Deckung" gehen! Bisher wußte ich nicht wer sich hinter Bluesky verbirgt, nun ist es klar - wo er wohnt, wie er lebt, wo er arbeitet, wer seine Familie ist...

Ich glaube schon, daß er noch den Tag verwünschen wird, an dem er freiwillig die Anonymität verlassen hat. Aber das ist sein Problem.

Dem Kinderschutz hilft diese "Anzeige" allemal!

Lieben Gruß

Feli

  
C@reChild

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Geschrieben: Dez. 03 2002,19:10   

Guten Abend allerseits,

Udo schrieb u.a.:

"Dem AG Münster muss schnellstes klargemacht werden,
das die Einstweilige Verfügung nicht Rechtskonform ist."

Einer der Vereinsanwälte - und davon gibt es inzwischen weltweit mehrere Hundert ;) - hat heute Widerspruch gg. diese "Verfügung" eingelegt.

"a) Es hat in Deutschland noch kein Urteil gegeben,
wo ein Nickname Recht bekommen hat.
Strafbar kann man sich nur machen, wenn ich eine natürliche oder juristische Person angreife - verletze- töte oder sonstwie schädige . Oder eine Sache beschädige, die einer Person / Gemeinschaft gehört."

Nun, das sehen alle von uns befragten Anwälte ebenfalls so. Es würde mich sehr wundern, wenn das LG Münster diesbezüglich eine andere Auffassung vertreten würde - aber das wird in der Verhandlung entschieden.

"b) Dieses Urteil wäre ein Freibrief für alle Fake-User und
die Gerichtsbarkeit hätte in Zukunft nur noch "Phantome" zu
verurteilen."

Das wird für das Gericht hoffentlich auch schlüssig sein.

"Also nach meiner Rechtsauffassung kann ich einen Nick
solange beschimpfen beleidigen und verachten,
solange mir die Person oder Sache hinter diesem Nick unbekannt ist."

Nichts anderes habe ich getan. Was ich jetzt, nach der Verfügung dazu denke, überlasse ich der Phantasie der geneigten Leser in diesem Forum. :D

"Wenn ich eine Omi_Nöse beleidige kann ich es tun, weil ich den Namen nicht kenne - denn Omi_nöse kann jeder
sein .. ein Nichts - mehrere Personen oder einfach ein Nick ohne Leben."

Öhm, Udo, dann möchte ich aber nicht, dass Du nochmal mit mir schimpfst, wenn meine Sprache zu *deutlich* werden sollte. ;)

"So wie es Buchauthoren gibt die nicht unter Realnamen schreiben - allerdings ist da der Unterschied, das der Buchauthor mit Realnamen schnell zu ermitteln ist.
Im Internet nicht."

Ich bin sehr gespannt, ob die "Beiträge" von "bluesky" eines Tages wirklich in Buchform verfasst werden - vielleicht von ihm selbst, dann bin ich gespannt, welcher Verlag bereit ist, *das* zu veröffentlichen. Oder aber von uns, mit entsprechenden Kommentaren zur Verteilung an sämtliche Schulen des Landes - da bin ich sicher, dass es nicht schwer sein wird, einen Verlag zu finden. ;)

"Bei der Hate-Seite "AKP-Info" haben wir keine Rechtshandhabe, weil wir zwar beleidigt werden -
aber den Urheber der Seite nicht kennen.
Sowas nenne ich klar 2 Klassen Recht - aber auch das ist ja -
zumindes für uns- nix neues."

Och, Udo, ich habe mit den amerikanischen Anwälten über die Anti-CC-Site gesprochen, und, es wäre vermutlich nicht das grosse Problem gewesen, sie aus dem Netz nehmen zu lassen. Aber - warum? Jeder halbwegs intelligente Mensch wird von selbst wissen, dass dort zum weitaus grössten Teil Lügen publiziert werden - na da lassen wir sie doch *extra* online stehen und können an jedem Ort der Welt zu jeder Zeit *beweisen*, wie die Phantasie der Verantwortlichen für diese Seite mit ihnen Amok gelaufen ist.

"Also leute - unabhängig von Gabriel muss was gegen dieses
AG unternommen werden - sonst kippt der Rechtsstaat noch
weiter in Richtung Pedofreundliches Deutschland."

Diese Angst teile ich nicht, im Gegenteil: Frau Zypries setzt gute Zeichen, die CDU geht - zum Glück - noch einen Schritt weiter (s. die Rede von Wolfgang Bosbach, die u.a. hier in diesem Forum zu lesen ist), und die Bevölkerung steht nahezu komplett hinter unseren Zielen.

Pädogestörtheit ist genau so eine "eigenständige sexuelle Orientierung" wie Nekrophilie oder Sodomie, und das werden wir eines Tages beweisen, und - dann gehen die Lichter für diese erbärmlichen Personen schneller aus, als sie es vermuten. Sie haben das nur noch nicht *begriffen*.

--------------
Gabriel Gawlik
C@reChild e.V.
Überwasserstrasse 34
D-48143 Münster
Tel.: 0251-58863
Fax: 0251-58864
Mobil: 0177-3339000
www.carechild.de

    
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