C@reChild
 Wohnt hier schon
      Gruppe: Level9 Beiträge: 451 Seit: März 2002
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Geschrieben: Dez. 03 2002,01:13 |
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Guten Abend,
"bluesky" schreibt in einem Pädogestörtenforum:
"Herr Gawlik wird einer Einstweiligen Verfügung unterworfen
Mit Beschluss vom 26.11.2002 des Landgerichts Münster wird Herrn Gabriel Gawlik bei Androhung einer Strafe von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft, untersagt, Beleidigungen gegen meine Person zu unterlassen. Das Landgericht gab meinem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung in allen Punkten statt. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 12.500,00 Euro festgesetzt.
Dem Voraus gingen zahlreiche Beleidigungen von Herrn Gawlik gegen meine Person. Diese tätigte er hauptsächlich in der Zeit zwischen dem 24.10.2002 und dem 06.11.2002 in den Foren von Anti-Kinderporno e.V., von Schotterblume e.V. sowie durch die Veröffentlichung einer Mail im Jungsforum. Er bezeichnete mich hierbei als Kinderficker, ekelhaften Kinderficker, Ekelhaften Köter, mehrfach als Psychopath, schwerstgestörter Psychopath, einen Schwerstgestörten, komplettgestört, als Behinderten, einen Pädokriminellen und einen schwerkriminellen Pädopsychopathen.
Daraufhin stellte ich Strafantrag wegen Beleidigung gegen Herrn Gawlik und meine Anwältin ließ ihm eine Unterlassungserklärung nebst Schadensersatzforderungen in Höhe von 5.000 Euro zukommen. Diese Schriftsätze wurden ihm am 11.11.02 zugestellt. Noch am selben Tag scannte Herr Gawlik den Schriftverkehr meines Anwalts und stellte die Schriftsätze dem Verein Anti-Kinderporno zur Verfügung. Dort veröffentlichte Beate Blumenthal die Schriftsätze im Forum unter einem Thread mit dem Titel "Ein Danke an C@arechild e.V. für die Zusendung, wer immer schon wissen wollte: Bluesky". In den Schriftsätzen waren lediglich Anschrift und Name der von mir beauftragten Rechtsanwaltskanzlei sowie meine Kontoverbindung geschwärzt, nicht jedoch meine Name und meine Anschrift. Unter anderem am 15.11.02 kündigte Herr Gawlik im Forum Anti-Kinderporno an, in meiner Umgebung Broschüren verteilen zu lassen:
"bluesky" hat diesen Krieg erneut entfacht, durch die Dummheit, seine wahre Idendität preiszugeben. Wir werden sehen, was seine Nachbarn, sein Arbeitgeber und die Eltern seiner "Partnerin" sagen werden, wenn unsere Broschüre in seiner Umgebung verteilt wurde.....Anscheinend möchte er sich des Mittels der sexuellen Denunziation bedienen, um diese Kränkung wieder auszugelichen. Herr Gawlik hatte bereits mehrfach im Internet geäußert, dass er sich der sexuellen Denunziation bedienen wolle, um pädophil orientierten Menschen die finanzielle und soziale Lebensgrundlage zu entziehen.
Meine Rechtsanwältin stellte auch einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht Münster. Das Amtsgericht legte jedoch vermutlich aufgrund der Schwere und der Häufigkeit der Beleidigungen den Streitwert des Verfahrens auf 12.500,00 Euro fest und leitete dies zur Entscheidung direkt an das Landgericht weiter.
Am 22.11.02 lief die Frist für die Unterlassungserklärung ab. An diesem Tag stellte der juristische Beistand Herrn Gawliks meiner Rechtsanwältin im Auftrage von Herrn Gawlik ein Antwortschreiben zu. Darin bestritt er durch Nichtwissen die Übereinstimmung des Nicknames bluesky mit meiner Person und anderen schwachen Argumentationsversuchen und weigerte sich die Unterlassungserklärung abzugeben. Aus diesem Schreiben war keinerlei Unrechtsbewusstsein zu erkennen.
Das Landgericht gab daraufhin dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung statt. Anscheinend war es von den offenkundigen, derben und hasserfüllten Beleidigungen derart angewidert, dass es dem Antrag sogar ohne die in diesen Dingen sonst übliche mündliche Verhandlung statt gab. Vermutlich hätte Herr Gawlik dies noch durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung verhindern können. Doch wähnte er sich wahrscheinlich selbst zu diesem Zeitpunkt "im Recht". Heute, am 02.12.2002, erhielt Herr Gawlik Besuch von einem Gerichtsvollzieher, der ihm die einstweilige Verfügung zustellte. Die Schriftsätze und seine Reaktionen darauf können hier nachgelesen werden: https://forum.anti-kinderporno.de/cgi_bin....8;st=40 Interessanterweise hält er sich mit Beleidigungen nunmehr zurück.
Die weitere Klärung der Unterlassung, des Schadensersatzes, der geforderten öffentlichen Entschuldigung und der mir angefallenen Kosten wird im Hauptverfahren gegen Herrn Gawlik, welches in der nächsten Zeit gegen ihn eröffnet wird, geklärt. Mit dem Hintergrund der Einstweiligen Verfügung sind die Erfolgsausichten des Prozesses gegen Herrn Gawlik sehr hoch.
Dies ist erst der Beginn der Angelegenheit gegen Herrn Gawlik. Für ihn mag dies ein Schlag gegen sein unnatürliches Geltungsbedürfnis und eine schwere Kränkung seiner labilen Persönlichkeitsstruktur sein; für mich ist dies nur Konsequenz aus seinem hasserfüllten Verhalten. Vielleicht wird ihm dies helfen, sich wieder in der Realität einzufinden, indem er merkt, dass es in einem Rechtsstaat nicht möglich ist, willkürlich andere Menschen zu beleidigen, sie in ihrem Ansehen zu schmälern, sie zu verleumden und sie zu denunzieren. Die Reaktionen meiner Rechtsanwältin und Gerichts auf seine Äußerungen sprechen Bände. Verständnisloses Kopfschütteln war noch die harmloseste davon.
Uns zeigt dies aber auch, dass wir uns nicht in Selbstmitleid verkriechen sollen, dass wir uns in die Rolle des Opfers drängen lassen sollen, sondern dass wir uns auch wehren können. Und das sogar mit Erfolg. Wir müssen - auch im Internet - uns solche Beleidigungen nicht gefallen lassen. Ich werde die Unterlagen dieses Rechtsstreites der Arbeitsgemeinschaft Pädophilie (AGP) zur Verfügung stellen. Herr Gawlik war ja so nett, uns hier einen Präzedenzfall zu liefern, dass man pädophil orientierte Menschen nun einmal nicht beleidigen darf. Und der wurde sogar von einem Landgericht bestätigt. Ebenfalls werden wir diesen aus den Fugen geratenen Kinderschutz, wie er von manchen praktiziert wird, dokumentieren. Bereits heute dient diese Dokumentation - vor allem über den Verein Carechild - unsere Internetprovider vorab zu informieren, welche Leute mit welcher Gesinnung eines Tages vielleicht einmal an sie herantreten werden. Bisher hat uns dies schon sehr gute Dienste erwiesen und in Zukunft wird uns dies auch noch größere Dienste erweisen. Wo einmal ein Verein Carechild gewesen ist, da kommen auch andere nicht mehr durch.
Dieser Verein hat also durchaus seine Nützlichkeit, aber wir sollten uns mit solchen Kleinigkeiten nicht allzu lange aufhalten. Wir haben noch eine Menge Arbeit vor uns."
Er ist zwar nicht in der Lage, zu erkenne, dass das Gericht in MS meinem Antrag auf einstweilige Verfügung gg. www.paedo.de ebenfalls ohne mündliche Verhandlung stattgegeben hat, aber - dazu ein Bibelzitat:
"Selig sind die, die im Geiste arm sind, denn ihrer ist das Himmelreich!"
-------------- Gabriel Gawlik C@reChild e.V. Überwasserstrasse 34 D-48143 Münster Tel.: 0251-58863 Fax: 0251-58864 Mobil: 0177-3339000 www.carechild.de
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