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Argumentation

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   Dies ist eine Sammlung von weitverbreiteten Ansichten und einer
   Argumentation im Sinne der Piratenpartei.

   Go-next.svg  Siehe auch: FAQ Infostand, Analogien, Häufig gestellte
   Fragen, Parteiprogramm

   Inhaltsverzeichnis

        * 1 Was über uns gespeichert wird/Datenschutz
             + 1.1 „Datenschutz ist Täterschutz.“
             + 1.2 „Ich habe nichts zu verbergen!“
        * 2 Überwachung
             + 2.1 Beschleunigung und Effizienzsteigerung vs. Verantwortung
               braucht Zeit
             + 2.2 Videoüberwachung ist teuer
             + 2.3 Videoüberwachung ist ineffizient
             + 2.4 Videoüberwachung verhindert keine Straftaten
             + 2.5 Wohlstand und dessen gerechte Verteilung sind der bessere
               Weg zur Sicherheit
             + 2.6 „Onlinedurchsuchungen sind ein notwendiges Mittel zur
               Bekämpfung von Terror und Schwerstkriminalität“
             + 2.7 Verdrängung
        * 3 Transparenz
             + 3.1 „Unsere Behörden sind doch transparent, was wollt ihr
               denn?“
        * 4 Urheberrecht
             + 4.1 Argumente gegen das jetzige Urheberrecht
             + 4.2 Zu den Begriffen (politische Rhetorik) „geistiges
               Eigentum/Diebstahl/Enteignung“
             + 4.3 „Raubkopien entziehen den Künstlern die Lebensgrundlage.“
             + 4.4 „Die Piraten sind für eine Abschaffung des
               Urheberrechtes.“
             + 4.5 Wie sollen die Künstler dann überhaupt noch zu Geld
               kommen?
                  o 4.5.1 „Ihr müsst euch entscheiden: Wollt ihr, dass alles
                    frei verfügbar ist, oder dass die Künstler Geld verdienen
                    können?“
                  o 4.5.2 Beispiele erfolgreicher Geschäftsmodelle
                  o 4.5.3 „Warum soll der Eine der ‚Dumme‘ sein, der zahlt,
                    während der Andere alles umsonst bekommt?“
                  o 4.5.4 „Die Künstler sollen also ‚betteln‘?“
                  o 4.5.5 „Aus dem Recht auf Vergütung soll also eine Gnade
                    werden?“
        * 5 Patentrecht
             + 5.1 Was kann man denn am Patentrecht kritisieren?
             + 5.2 Was sind denn Trivialpatente?
        * 6 Zensur
             + 6.1 „Das Zugangserschwerungsgesetz soll doch nur gegen
               Kinderpornographie eingesetzt werden“
             + 6.2 Aber es stehen doch auch Server im Ausland, die man nicht
               einfach abschalten kann!
             + 6.3 Wenn sich die Sperren umgehen lassen, ist es doch am Ende
               gar nicht so schlimm – höchstens unwirksam!
        * 7 Videospiele
             + 7.1 „Gewaltdarstellungen beinhaltende Videospiele verringern
               die Hemmschwelle zum Töten und/oder erhöhen die
               Gewaltbereitschaft“
             + 7.2 „Realität und Virtualität verschwimmen“
             + 7.3 „Alle Amokläufer haben Videospiele gespielt“
             + 7.4 „Die US-Armee verwendet Videospiele zum Senken der
               Hemmschwelle/für Zielübungen“
             + 7.5 „Videospiele sind schädlich“
             + 7.6 „Videospiele sind gewalttätig“
             + 7.7 „Als Videospieler vereinsamt man. Soziale Kontakte
               fehlen.“
        * 8 „Das Internet ist ein rechtsfreier Raum“
        * 9 Wahlcomputer
        * 10 Hackerparagraph
             + 10.1 „Es ist doch gut, wenn Hackertools verboten werden!“
        * 11 Wirtschaft/BGE/Vollbeschäftigung
        * 12 Unsortiert
             + 12.1 Kampfbegriffe
             + 12.2 Weiteres
        * 13 Gesprächsleitfaden bzw. Einwandbehandlung
             + 13.1 "Und was ist mit den anderen Themen?
               Umweltschutz/Wirtschaft/Arbeitslosigkeit ist doch auch
               wichtig!"
             + 13.2 GEMA
             + 13.3 Urheberrecht
             + 13.4 Vergütung der Künstler
             + 13.5 "Ich bin unpolitisch"
             + 13.6 "Ich habe doch nichts zu verbergen" (Überwachung)
             + 13.7 "Ich benutze kein Internet"
             + 13.8 Angriff durch politische Steilvorlagen
             + 13.9 unsortiert 4
             + 13.10 Internetzensur
                  o 13.10.1 Warum keine Internetsperren?
                  o 13.10.2 Auf internationaler Ebene ist das Löschen von
                    Inhalten sehr schwer!
             + 13.11 Weiterführende Links sowie Quellenangaben

Was über uns gespeichert wird/Datenschutz

„Datenschutz ist Täterschutz.“

     „Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig
     Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“
     – Benjamin Franklin

   Das Entscheidende bei einer Abwägung zwischen Sicherheit und
   Datenschutz ist, dass überhaupt abgewogen wird. Die Verhältnismäßigkeit
   muss gewahrt bleiben, und auch durch eine erhöhte Aufklärungsrate von
   Straftaten lässt sich nicht jede Maßnahme rechtfertigen. Wäre das der
   Fall, so müsste man auch Folter zulassen. Unter Folter würden mehr
   Menschen Straftaten gestehen (egal, ob sie schuldig sind).

   „Die Freiheit des Einzelnen hört dann auf, wenn die Freiheit der
   Allgemeinheit bedroht ist.“ „Die Rechte des Einzelnen müssen
   eingeschränkt werden, um die (verfassungsmäßig garantierten)
   Grundrechte der Gesellschaft zu bewahren.“

   Die allgemeine Freiheit definiert sich überhaupt erst aus den
   Freiheiten des Einzelnen, wie eine Gesellschaft aus Individuen. Es ist
   daher unmöglich, das eine ohne das andere abzuschaffen, da es faktisch
   dasselbe ist.

   Wenn Datenschutz Täterschutz ist, dann sind auch die anderen
   Grundrechte Täterschutz. Zum Beispiel:
     * Menschenwürde (Folterverbot schützt Täter)
     * Unverletzlichkeit der Wohnung (Wer weiß, was an deutschen
       Küchentischen so geplant wird?)
     * Recht auf körperliche Unversehrtheit, Verbot von Zwangsarbeit
       (schränkt die Strafmittel ein)

   Die Möglichkeit, sich als Bürger frei und unbefangen zu entfalten,
   setzt all diese Rechte voraus.

   Wenn gefordert wird, Anonymität abzuschaffen, um Kriminalität im
   Internet besser bekämpfen zu können, muss differenziert werden, welche
   Art von Kriminalität damit überhaupt gemeint ist: geht es um
   Kriminalität, die durch die digitale Kommunikation verübt wird, oder
   wird die digitale Kommunikation selbst im großen Stil kriminalisiert,
   z. B. durch das Urheberrecht oder bestimmte Anti-Terror-Gesetze?

   Wenn im Informationszeitalter der Zugriff auf und der Besitz von
   Information kriminalisiert werden, ist das ethisch zumindest
   bedenklich.

   Wenn niemand was zu verbergen hat, warum sind dann die Gesichter vieler
   Leute in Fernsehen/Zeitung unkenntlich gemacht? Oft haben diese was
   Spannendes zu erzählen … Würden sie das auch tun, wenn sie nicht
   unkenntlich gemacht worden wären?

„Ich habe nichts zu verbergen!“

   Go-next.svg
   Siehe: Ich habe nichts zu verbergen!

   Selbst wenn Sie nichts vor dem Staat zu verbergen haben, so zeigt die
   jüngste Geschichte mit diversen Datenskandalen doch, dass auch
   vertrauliche Daten verlorengehen oder weitergegeben werden können.
   Teilweise werden externe Firmen mit der Auswertung von Listen betraut,
   die von der „Informationsbeschaffung“ leben. Alle Daten, die erhoben
   werden, werden auch missbraucht.

   Siehe auch:
     * Telepolis-Artikel „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu
       befürchten“ (27.09.2006)
     * Interview mit Peter Schaar vom elektrischen Reporter
     * Blog des Datenschutzbeauftragten

Überwachung

Beschleunigung und Effizienzsteigerung vs. Verantwortung braucht Zeit

   Gegen eine Beschleunigung und Effizienzsteigerung spricht, dass ein
   gewisser Zeit- und Arbeitsaufwand behördenintern wie eine automatische
   Verhältnismäßigkeitsprüfung wirkt. Beamte brauchen Zeit zu
   hinterfragen, ob eine Maßnahme wirklich angemessen ist und der zu
   erwartende Erfolg im Verhältnis zum Aufwand steht. Wenn es nur einen
   Tastendruck kostet, fällt diese prozessinterne Prüfung auf
   Verhältnismäßigkeit hingegen weg. Es ist also rechtsstaatlich durchaus
   wünschenswert, dass jeder Eingriff in die Privatsphäre der Bürger
   Aufmerksamkeit und damit Arbeit und Zeit kostet.

   Quelle: smallprint bei Heise

Videoüberwachung ist teuer

   Viele Menschen beachten nicht, dass Videoüberwachung sehr teuer ist und
   nicht gerade effektiv, schon gar nicht zur Prävention von Straftaten.
   Eine Metastudie der britischen Wohlfahrtsorganisation NACRO aus dem
   Jahr 2002 kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass der Aufbau einer
   Straßenbeleuchtung in der Kriminalitätsprävention sehr viel
   erfolgreicher sein kann als die teure Videoüberwachung:

          Three quarters of the Home Office Crime Prevention budget was
          spent on CCTV between 1996 and 1998, yet a comprehensive review
          has revealed the overall reduction in crime was only five
          percent. A parallel systematic review carried out by the Home
          Office that looked at street lighting, however, found a highly
          significant reduction in crime of 20 percent. [1]

   Schön zu diesem Thema auch: Citizen Cam

Videoüberwachung ist ineffizient

   Zitat des Nachrichtensenders n-tv:

     Laut einem internen Bericht der Londoner Polizei Scotland Yard kommt
     auf 1000 Kameras pro Jahr nur ein gelöstes Verbrechen.

   Quelle: Artikel auf n-tv.de (25.08.2009)

Videoüberwachung verhindert keine Straftaten

   (Bitte Stelle im Forum suchen) Es nützt einem Opfer nichts, wenn es bei
   einer Gewalttat gefilmt wird.

   Zudem gibt es auch für diesen Fall eine Studie aus den USA, die besagt,
   dass insbesondere Gewalttäter nicht von Überwachungskameras
   abgeschreckt werden (Link). Ähnliches dürfte für Terroristen gelten -
   die freuen sich sogar noch, wenn es Bilder ihrer Taten gibt.

Wohlstand und dessen gerechte Verteilung sind der bessere Weg zur Sicherheit

   Wenn man die Sicherheitslage in verschiedenen Ländern dieser Welt
   vergleicht, kommt man schnell zu dem Schluss, dass vor allem sehr
   starke soziale Gegensätze zu Unsicherheit führen. Andererseits ist die
   Kriminalität in Staaten mit großer sozialer Sicherheit viel kleiner als
   in Staaten mit viel Überwachung.

„Onlinedurchsuchungen sind ein notwendiges Mittel zur Bekämpfung von Terror
und Schwerstkriminalität“

   Dieses „Allheilmittel“ geistert im Moment wieder intensiv durch die
   Medien. Zur Durchführbarkeit heißt es mal „ist schon fertig“ und mal
   „es wird für jeden Einzelfall gesondert entwickelt und beim Richter
   hinterlegt“. Was es wirklich damit auf sich haben kann, hat hier ein
   sachkundiger Richter mal zusammengefasst:
   http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/07-04/index.php?sz=8

   Außerdem entsteht ein Interessenkonflikt innerhalb der Obrigkeit, wenn
   Ermittlungsbehörden über Sicherheitslücken in fremde Rechner eindringen
   wollen. Bis jetzt hat der Staat klar ein Interesse daran, dass seine
   Bürger (und Firmen) sichere Rechner nutzen und solche Lücken
   schnellstmöglich behoben werden, und arbeitet daher mit den
   Softwareherstellern zusammen. In Zukunft würden Sicherheitslücken eher
   geheim gehalten werden, um sie für die Online-Durchsuchung verwenden zu
   können. Das verringert die Computersicherheit aller, nicht nur der
   Verdächtigen.

Verdrängung

   Verstärkte Überwachung bestimmter Gebiete führt vor allem zur
   Verdrängung von Kriminalität in andere Gebiete – das ganze Land kann
   man nicht überwachen. Auch die abschreckende Wirkung auf Terroristen
   ist sehr fraglich.

Transparenz

„Unsere Behörden sind doch transparent, was wollt ihr denn?“

   Freien Zugang zu allen öffentlichen Daten der Behörden bzw. des Staates
   durch offene Schnittstellen (APIs) nach dem Vorbild von data.gov.

   Verordnungen, Diskussionspapiere und Vertragswerke sollten so kurz wie
   möglich und für den Bürger verständlich gehalten werden. Dies ist in
   vielen Ländern bereits gang und gäbe.

   Offenlegung von Nebeneinkünften und Nebentätigkeiten und Ablehnung von
   Geheimverhandlungen.

   Die Möglichkeiten des Wikipedia-logo.png  Gesetzes zur Regelung des
   Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) auch auf Landes- und
   Kommunalebene (ohne die problematischen Umgehungsmöglichkeiten wie hohe
   Gebühren oder Ausnahmen). Die Lkw-Maut-Verträge wurden etwa auf
   Wikileaks veröffentlicht und nicht auf offiziellem Wege, obwohl mehrere
   Milliarden von Steuergeldern verwendet wurden.

Urheberrecht

   Symbol neutral vote.svg

             Diese Seite wird nur noch sporadisch aktualisiert.
       Eine Übersicht der aktuellen Positionen und Diskussionen über
       Urheberrecht in der Piratenpartei findet sich auf der Seite der
                         Arbeitsgruppe Urheberrecht

Argumente gegen das jetzige Urheberrecht

   In der analogen Welt haben wir ein Recht, ohne Überwachung durch Staat
   oder Wirtschaft miteinander zu kommunizieren. Auf die digitale Welt
   übertragen bedeutet dieses Recht, dass jede Art von Information
   ausgetauscht werden kann, eben auch urheberrechtlich geschützte Werke.
   Daher ist das jetzige Urheberrecht nicht durchsetzbar ohne
   Totalüberwachung der digitalen Kommunikation.

   Zitat von Ian Clarke vom Freenet-Projekt: „You cannot guarantee freedom
   of speech and enforce copyright law.“

   Eine vergleichbare Situation wie heute gab es in den 60er-Jahren, als
   die Musikkassette und die ersten privaten Kopiergeräte aufkamen. Statt
   Überwachung aller Wohnungen einigte man sich auf die Legalisierung der
   Privatkopie und eine Pauschalabgabe auf Leermedien. Die Ansätze der
   Piratenpartei sind heute ähnlich.

   In einer Welt, in der Bild, Ton, Text und Video völlig frei fließen und
   in der jeder Konsument auch Produzent ist, lässt sich nicht mehr
   unterscheiden zwischen Kommunikation und Kultur. Kommunikation und
   Kultur werden eins, denn Kultur wird kommuniziert und Kommunikation
   wird kultiviert. Das führt den juristischen Begriff vom künstlerischen
   Werk mit Schöpfungshöhe ad absurdum.

   Im Deutschland des frühen 19. Jahrhunderts gab es faktisch noch kein
   Urheberrecht, was dazu führte, dass die Zahl der Publikationen
   explosionsartig anstieg. Dies zeigt, dass ein striktes Urheberrecht der
   Verbreitung von Wissen entgegenstehen könnte:

   Spiegel-Online-Artikel: „Explosion des Wissens“

   Das jetzige Urheberrecht
     * wurde für die digitale Welt nie gemacht
     * ist nicht durchsetzbar und führt daher zu einem Bruch zwischen
       Recht und Rechtswirklichkeit bzw. Rechtsempfinden
     * hemmt die Verbreitung und Nutzung von Wissen und Kultur und mindert
       so den Wohlstand
     * beeinträchtigt bzw. kriminalisiert heute die digitale Kommunikation
       und das Zitierrecht (z. B. Sampling/Cover)
     * kann zur Zensur missbraucht werden bzw. diese begünstigen:
       Westliches Urheberrecht hilft Ahmadinedschad

   Wir stehen an der Schwelle zum Informationszeitalter und viele Menschen
   haben offensichtlich noch nicht begriffen, was das bedeutet:
   Information ist entweder ein Geheimnis oder ein freies Gut, das sich
   nicht zu wirtschaftlichen Zwecken verknappen lässt. Den daraus
   folgenden Herausforderungen stellen wir uns, anstatt sie zu leugnen.

   Der Verkauf von nicht geheimen Informationen im Informationszeitalter
   ist kein funktionierendes Geschäftsmodell. Es ist nicht Aufgabe des
   Staates, durch völlig unverhältnismäßige Gesetze und Kriminalisierung
   veraltete Geschäftsmodelle künstlich aufrecht zu erhalten und den
   Strukturwandel zu behindern.

   Die Aufgabe und der Zweck der Verwerter- und Vertriebsindustrie war es
   ursprünglich, den Zugang zu Informationen (durch Herstellung und
   Vertrieb von Büchern und Schallplatten) überhaupt erst zu ermöglichen.
   Heute kämpft diese Industrie an allen Fronten daran, den Zugang zu
   Informationen zu verhindern (Regionalcodes auf DVDs, Entwicklung von
   DRM/Kopierschutz, Kriminalisierung und Verfolgung von
   Tauschbörsennutzern). Durch starke Lobbyarbeit ist es der
   Verwertungsindustrie gelungen, das Recht auf Privatkopien immer weiter
   zu beschneiden, während gleichzeitig eine Ausweitung der Urheberabgaben
   erfolgte (z. B. auf USB-Speicher und SD-Karten). Ähnlich sieht es bei
   dem Recht auf Kopien zu Bildungs- oder Forschungszwecken aus.

   Über das Internet können Künstler sich direkt, unter Umgehung der
   Verwerter, vermarkten und ihre Werke vertreiben. Neue Konzepte wie z.
   B. The Donate Bay sollen dafür sorgen, dass auch die Vergütung direkt
   den Künstlern zugute kommt.

   Ohne die künstliche Verknappung von Information und Ideen durch
   Urheberrecht und Patente kann ein Menschheitstraum Wirklichkeit werden:
   Alle Menschen haben weltweit zu jeder Zeit und an jedem Ort Zugang zum
   gesamten Wissen und der gesamten Kultur der Menschheit und werden in
   der Nutzung nicht eingeschränkt. Für diese Vision setzen sich die
   Piraten ein.

   Das momentan illegale Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke kann
   sogar volkswirtschaftlichen Nutzen bringen.

Zu den Begriffen (politische Rhetorik) „geistiges
Eigentum/Diebstahl/Enteignung“

   Beim sog. „geistigen Eigentum“ handelt es sich um eine juristische
   Konstruktion, die keine Grundlage in der Natur hat. Echtes Eigentum ist
   einzigartig, nicht (kostenfrei) kopierbar und eindeutig einem Besitzer
   zuzuordnen. „Geistiges Eigentum“ ist in seiner Natur nicht beschränkt
   und wirkt daher wie ein Monopolrecht und im Zeitalter des Internets
   mehr und mehr wie ein Zensur- und Kontrollrecht.

   Mit dem gesellschaftlichen Umbruch durch die zunehmende Vernetzung
   müssen auch alte Modelle überprüft werden. Auch wenn in der
   Vergangenheit die Konstruktion „geistiges Eigentum“ funktionierte (weil
   Kopien schwierig und nicht exakt möglich waren), ist dies im Zeitalter
   des Internets passé. Das Urheberrecht muss daher von Grund auf neu
   gedacht und konzipiert werden, unter Einbeziehung der Erfahrungen, die
   man in den letzten 150 Jahren gemacht hat.

   Ein veröffentlichtes und somit öffentliches Werk ist auch juristisch
   nicht das Privateigentum des Autors, sondern hat einen Sonderstatus.
   Nicht nur der Autor hat ein Recht auf Vergütung, sondern auch die
   Öffentlichkeit hat ein Recht auf Zugang.

   Aufgabe der Wirtschaft ist die Bereitstellung knapper Ressourcen. So
   genanntes „geistiges Eigentum“ ist jedoch künstlich erzeugte Knappheit,
   die den gesellschaftlichen Nutzen eines Werkes schmälert.

   Beim so genannten „geistigen Eigentum“ versagt das Prinzip der
   Marktwirtschaft, nach dem jeder zum eigenen Vorteil handelt und dadurch
   der Gesellschaft nutzt. Wer ein Werk verschenkt, leistet einen Beitrag
   zur Verbreitung der Kultur, da auch diejenigen das Werk benutzen
   können, denen es weniger wert ist als ein vorgegebener Preis.

   Ein monetärer Anreiz ist dann nicht mehr erforderlich, wenn in der
   digitalen Gesellschaft alternative Anreize wie (zunehmend messbare)
   Reputation bzw. Bekanntheitsgrad, Marktwert und kommunikativer Einfluss
   an Bedeutung gewinnen und die Kooperation und Organisation über
   Unternehmensgrenzen hinweg zunimmt.

   Eine geistige Schöpfung ist zudem nie eine hundertprozentige
   Eigenleistung, sondern baut immer auf den Leistungen von Vorgängern
   auf.

   Das Kopieren von bzw. der Zugriff auf Informationen ist nicht mit
   Diebstahl gleichzusetzen. Stehlen lässt sich nur ein Gut mit
   natürlicher Knappheit, das dem Bestohlenen dann fehlt.
   Information/Kultur ist aber nicht knapp und kann daher nicht gestohlen
   werden. Dem Autor entsteht durch den Zugriff auf sein Werk kein
   Schaden, da der Autor lediglich fixe Kosten (oder lediglich Zeit)
   investiert hat, und durch die Kopie keine Kosten entstehen. Die
   Unterstellung, dass der Konsument die Kopie stattdessen gekauft hätte,
   ist nicht haltbar, denn der Wert eines Kulturgutes für einen Einzelnen
   ist subjektiv und nicht messbar. Um als Autor von den Nutznießern des
   Werkes die Kosten erstattet zu bekommen, ist ein Zwang zur Vergütung
   für jeden Zugriff auf das Werk nach einem vorgegebenen Preis nicht
   erforderlich, sondern eine gute Kommunikation.

   Statt Respekt vor dem so genannten „geistigen Eigentum“ brauchen wir
   Respekt vor dem Urheber, denn der kann ohne Geld ggf. seine Arbeit
   nicht fortsetzen.

   Das Konzept des geistigen Eigentums, wie es jetzt praktiziert wird,
   steht im Widerspruch zur Idee der Vernetzung. Vernetzung bedeutet, dass
   wir als globale Weltbevölkerung immer stärker geistig verbunden werden,
   die Verwendung von 'geistigem Eigentum' zu wirtschaftlichen Zwecken
   bedeutet genau das Gegenteil. Wir behindern uns gegenseitig, wenn jeder
   um seine geistigen Werke einen künstlichen Zaun zieht. Das Potenzial
   der Vernetzung können wir nur dann ausschöpfen, wenn wir unsere Ideen,
   unser Wissen und unsere Kultur miteinander teilen.

„Raubkopien entziehen den Künstlern die Lebensgrundlage.“

   Die Künstler erhalten nur einen geringen Bruchteil des Erlöses, der mit
   ihren Werken erzielt wird. Bei einer Musik-CD beträgt dieser Anteil ca.
   7 %, wie das Magazin c't ermittelt hat. Durch die Kombination von
   Filesharing und spendenbasierten Modellen, wie sie momentan entwickelt
   werden, könnte dieser Anteil auf 100 % gesteigert werden.

   Früher hatten Künstler ohne Plattenvertrag keine Chance, von ihrer
   Musik zu leben, und selbst von denen, die einen Vertrag bei einem
   Majorlabel hatten, wurde nur eine kleine Minderheit reich, während der
   Rest scheiterte. Das Internet bietet heute einer viel breiteren Basis
   von Künstlern Möglichkeiten, ohne Einsatz von Geld bekannt zu werden,
   um dann über Livekonzerte, Merchandising oder Spendenaufrufe zwar nicht
   immer reich zu werden, aber ihre Kosten zu decken.

   Überhaupt ist in Frage zu stellen, ob Filesharing der Contentindustrie
   schadet. Eine Studie der BI Norwegian School of Management, bei der ca.
   2.000 Teilnehmer befragt wurden, ist nämlich zu folgendem Ergebnis
   gekommen: Diejenigen, die Musik illegal herunterladen, weisen eine
   10-mal höhere Bereitschaft auf, für legale Downloads Geld zu bezahlen,
   als diejenigen, die nicht illegal herunterladen.

   Künstler gibt es nicht erst seit 150 Jahren. Denn so alt sind die
   Patent- und Copyrightgesetze. Vorher gab es so etwas nicht. Also
   Shakespeare, Charles Dickens, Goethe, Schiller, Mozart, Beethoven, gar
   nicht zu reden von den Klassikern, haben ohne Schutz überlebt - und
   meist sehr passabel. Zudem haben sie alle gerne und häufig das
   „geistige Eigentum“ Dritter in ihren eigenen Werken verwendet.

   Der US-Rechnungshof bezweifelt Schadenssummen durch Filesharing.

„Die Piraten sind für eine Abschaffung des Urheberrechtes.“

   Nein. Urheberrechte, die im Rahmen der Creative Commons liegen, werden
   von der Piratenpartei nicht in Frage gestellt. Dazu gehört u. a. das
   Monopolrecht auf kommerzielle Nutzung und Verbreitung.

   Go-next.svg  Siehe auch: Wichtige Rechte des Urhebers

   Auszug aus dem Wahlprogramm:
   Wir PIRATEN fordern für Privatleute ohne kommerzielle Interessen das
   Recht, Werke frei verwenden und kopieren zu dürfen. Der Einsatz von
   Maßnahmen wie der DRM-Technologie oder ähnlicher
   Kopierschutzmechanismen, die diese und andere rechtmäßige Nutzungen
   einseitig verhindern, soll untersagt werden. Abgeleitete Werke sind
   neue künstlerische Schöpfungen und müssen dem Kreativen grundsätzlich
   erlaubt sein. Dies wird durch eine Anpassung des Urheberrechts
   gewährleistet. Wir stellen uns gegen eine weitere Ausweitung der
   Schutzfristen. Eine Begrenzung auf einen Zeitraum bis maximal zum Tode
   des Urhebers halten wir für geboten. Damit fordern wir für Deutschland
   und Europa einen Ausstieg aus dem TRIPS-Abkommen in dieser Hinsicht.
   Der Künstler soll für jedes einzelne Werk die Lizenz frei wählen
   können.

Wie sollen die Künstler dann überhaupt noch zu Geld kommen?

   Es werden derzeit verschiedene Lösungsansätze, die eine möglichst
   gerechte Verteilung von Geldern erlauben sollen, diskutiert. Hierbei
   sind vor allem die Kulturflatrate, das Spendenportal, das
   Release-Modell und die Creative-Commons-Lizenz zu nennen.

„Ihr müsst euch entscheiden: Wollt ihr, dass alles frei verfügbar ist, oder
dass die Künstler Geld verdienen können?“

   Wir wollen beides, und wir glauben, dass beides möglich ist.

Beispiele erfolgreicher Geschäftsmodelle

   Auch gänzlich ohne Einnahmen aus dem Verkauf von CDs können Musiker zu
   einem sehr erträglichen Einkommen gelangen. Wie SPIEGEL ONLINE im
   September ’06 berichtet, werden in Brasilien die ersten Bands allein
   mit Konzert- und Party-Auftritten bereits reich. Ihre Popularität
   verdanken sie dem Internet, wo ihre Musik frei zur Verfügung steht.

   Die Band Radiohead hat Musik unter der Creative Commons lizensiert und
   dadurch nicht eine einzige CD bzw. Bezahldownload weniger verkauft.
   Eine Legalisierung der nichtkommerziellen Vervielfältigung steht also
   nicht im Konflikt mit dem Verkauf der Werke. Radiohead hat auch
   erfolgreich ein Spendenmodell getestet, bei dem jeder selbst festlegt,
   ob oder wieviel er bezahlen will. Menschen bezahlen heute, weil sie den
   Künstler mögen und respektieren und auch bezahlen wollen, und nicht,
   weil sie die Musik sonst nicht hören können. Es gibt keinen Grund,
   warum die Musikindustrie nicht heute schon das Kopieren legalisiert und
   damit das Vertrauen ihrer Kunden zurückgewinnt und die Fans dann
   überzeugt, in ihre Künstler zu investieren.

   Die britische Rockband Arctic Monkeys haben vor ihrem ersten Album alle
   darauf enthaltenen Tracks, Jedermann, online, kostenlos zum Download,
   angeboten und trotzdem wurde ihr Album zum am schnellsten verkauften
   Debütalbum in der britischen Chart-Geschichte. [2] [3]

   Die amerikanische Rockband Nine Inch Nails um den Sänger Trent Reznor
   veröffentlichte ihr zweifach Grammy-ausgezeichnetes 7. Album Ghosts
   I–IV, neben verschiedenen Premiumvarianten, kostenlos im Internet.
   Wegen des großen – auch finanziellen – Erfolgs wurde auch das folgende
   Album The Slip unter einer Wikipedia-logo.png  Creative Commons-Lizenz
   veröffentlicht.
   Quellen: Ghosts I–IV Sales/Chart, Wikipedia-logo.png  Nine Inch Nails

   Die Sängerin Jill Sobule rief auf ihrer Website Jill’s Next Record ihre
   Fans dazu auf, Geld zu spenden, damit sie in einem professionellen
   Studio ein neues Album aufnehmen könne. Insgesamt wollte sie auf diesem
   Weg 75.000 US-$ generieren. Nach nur 54 Tagen waren auf diesem Wege
   80.000 US-$ zusammengekommen und das Ziel damit erreicht.

   Die Cartoon-Zeichnerin Nina Paley verdiente 55.000 US-$ mit Creative
   Commons: Artikel auf netzpolitik.org.

   Die Band Wikipedia-logo.png  Einstürzende Neubauten startete das
   „Supporter-Projekt“: Über 2000 Fans (auch Supporter genannt) haben sich
   auf ihrer Website eingetragen und die Produktion des neuen Albums
   unterstützt, indem sie 35 US-$ überwiesen, wofür sie später eine CD
   erhielten.

   (weitere Beispiele bitte ergänzen)

„Warum soll der Eine der ‚Dumme‘ sein, der zahlt, während der Andere alles
umsonst bekommt?“

     * Wie gesagt: Menschen wollen bezahlen, um Künstler zu unterstützen.
     * Weil einige Verantwortung übernehmen und andere nicht.
     * Menschen ist ein Werk unterschiedlich viel wert.
     * Es ist möglich, im Internet eine Trinkgeldkultur zu etablieren.
     * Durch intensive Vernetzung entsteht ein Gemeinschaftsgefühl.
     * Es ist möglich, eine soziale Norm zu etablieren, die auch einen
       subtilen moralischen Druck ausübt.
     * Wenn Unterstützer ihr Engagement offen zeigen, sieht man sofort,
       wer es nicht tut (Schamkultur).
     * Wer spendet, hat dann ein höheres Ansehen (Respektkultur,
       Grundprinzip im Internet).

„Die Künstler sollen also ‚betteln‘?“

   Nein. Betteln bedeutet, um Geld zu bitten, ohne dafür eine
   Gegenleistung zu erbringen. Der Künstler erbringt für das Geld eine
   Gegenleistung, nur ist diese nicht knapp. Außerdem können Anbieter
   freier Inhalte auch zu Recht Geld fordern, anstatt nur darum zu bitten.

„Aus dem Recht auf Vergütung soll also eine Gnade werden?“

   Der Künstler hat ein moralisches Recht auf Vergütung und der Nutznießer
   eine moralische Pflicht zur Vergütung. Ziel ist es, den jetzigen, auf
   künstlicher Verknappung und Drosselung des Zugangs basierenden
   Urheberschutz durch ein reformiertes Urheberrecht und einen
   gesellschaftlichen Vertrag zu ersetzen. Wir müssen Menschen dazu
   bringen, für Inhalte zu bezahlen, obwohl diese frei zugänglich sind,
   denn eine Verknappung ist nicht mehr möglich. Daran entscheidet sich,
   ob wir im digitalen Zeitalter einen professionellen und
   semiprofessionellen Inhaltesektor haben können werden.

   Tatsächlich ist auch heutzutage der CD-Verkauf mehr eine „Gnade“ als
   ein echter Lizenzerwerb. Schon heute kann auf Youtube, Internetsendern
   oder Diensten wie Spotify, soundcloud, Cloudcast, jamendo Musik
   kostenlos und in guter Qualität jederzeit gehört werden. Leider werden
   solche innovativen Geschäftsmodelle von alten Kolossen wie der GEMA
   blockiert, sodass diese Dienste teilweise nicht in Deutschland
   verfügbar sind.

   Für weitere Informationen siehe auch die Artikel Von Musik leben können
   und Donor Projects vom Musikpiraten e.V., das VODO Project und der
   Artikel Monetize the audience not the content von Fred Wilson, da die
   Problematik alle Arten von Inhalten betrifft.

Patentrecht

Was kann man denn am Patentrecht kritisieren?

   Das Konzept des geistigen Eigentums, wie es jetzt praktiziert wird,
   widerspricht der Idee der Vernetzung. Wenn wir durch das Netz immer
   stärker verbunden werden, kommen wir nicht weiter, wenn jeder um seine
   geistigen Werke einen virtuellen Zaun zieht. Das Potenzial der
   Vernetzung können wir nur dann ausschöpfen, wenn wir unsere Ideen,
   unser Wissen und unsere Kultur teilen.

   Durch die Revolution der Vernetzung ist die Wirtschaft kooperativer
   geworden. Das Internet ermöglicht nicht nur eine Zusammenarbeit über
   nationale Grenzen hinweg, sondern auch über alle Unternehmens- und
   Branchengrenzen. Zudem findet organisierte Wertschöpfung zunehmend
   außerhalb der profitorientierten Knappheitsökonomie statt. Unternehmen
   definieren sich nicht mehr allein durch Rendite und Marktanteil,
   sondern auch durch das Ansehen bei vernetzten Kunden und Arbeitnehmern,
   das wiederum Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg hat. Anstelle
   der patentierten Idee oder dem Betriebsgeheimnis können dann Reputation
   und Identität, Kultur, Erfahrung und Kompetenz das
   Alleinstellungsmerkmal sein.

Was sind denn Trivialpatente?

   Eine Idee, die heute noch neu und innovativ ist, kann morgen schon als
   trivial erscheinen. Wo soll man also die Grenze ziehen, wann eine
   Erfindung schützenswert ist oder wann sie nur noch Innovation
   blockiert?
     * One-Click-Patent von Amazon
     * Fortschrittsbalken in Computerprogrammen
     * Statusanzeige der Caps-Lock-Taste, patentiert von IBM

   Das sind drei Beispiele aus dem EDV-Bereich. Es gibt jedoch tausende
   anderer Beispiele.

Zensur

   Go-next.svg  Siehe auch: Irrglauben über Netzsperren

„Das Zugangserschwerungsgesetz soll doch nur gegen Kinderpornographie
eingesetzt werden“

   Das Zugangserschwerungsgesetz zielt auf die Bekämpfung von
   Kinderpornographie. Diesen Kampf um die Menschenwürde der Opfer zu
   führen, ist ein legitimes Ziel des Staates, das die Piratenpartei
   ausdrücklich unterstützt.

   Allerdings wird mit dem Gesetz dieses Ziel nicht erreicht, da die
   erwünschte Sperrung von Internetseiten technisch nicht realisiert
   werden kann. Zusätzlich werden schwerwiegende Nebenwirkungen für die
   demokratische Rechtsordnung in Kauf genommen und durch die Verfassung
   explizit geschützte Rechtsgüter beschädigt.

   In seiner ursprünglichen Form sollte das Zugangserschwerungsgesetz etwa
   folgenden Inhalt haben:

   – Das Bundeskriminalamt sollte eine geheime Liste mit Webseiten
   erstellen, die kinderpornografischen Inhalt haben. Geheim bedeutet in
   diesem Kontext: Die Listen wären durch keinen Richter, keinen Juristen,
   keinen Politiker und keinen Journalisten nachprüfbar. Das BKA hätte
   absolute ‚Narrenfreiheit‘.

   – Der Zugriff auf die Seiten auf diesen Listen sollte mit Hilfe eines
   aufzubauenden Internetfilters gesperrt werden.

   – Die Identität von Personen, die einen Zugriff auf diese Seiten
   versuchen, sollte aufgezeichnet und den Strafverfolgungsbehörden
   zugänglich gemacht werden. Das hieße in der Praxis, dass jeder
   versehentliche Klick eines jeden Bürgers auf eine ‚zensierte‘ Seite ein
   Ermittlungsverfahren nach sich ziehen könnte.

   Hieran wurde aus der Internetcommunity folgende Kritik geübt:

   – Die Infrastruktur zur Sperrung von kinderpornographischen Seiten ist
   aus technischen Gründen nicht besonders robust. Sie kann mit geringem
   Aufwand (in wenigen Sekunden) umgangen werden. Hierzu müssen nur Zahlen
   in einer Eingabemaske geändert werden. Nutzern von
   kinderpornographischen Inhalten darf unterstellt werden, dass sie die
   notwendigen Techniken schnell erlernen, wodurch die Sperren direkt nach
   Inkrafttreten unwirksam wären. Arglose Internetbenutzer hingegen müssen
   ständig damit rechnen, durch zufälliges Anklicken einer gestern noch
   harmlosen Seite einer Strafverfolgung ausgesetzt zu werden.

   – Ein Internetfilter ist eine Infrastruktur mit hohem
   Missbrauchspotenzial, da er, einmal geschaffen, gegen jede beliebige
   Webseite eingesetzt werden kann. Er kann insbesondere dafür verwendet
   werden, Webseiten zu unterdrücken, auf denen (kritische) politische
   Meinungen geäußert oder niedergeschrieben werden. Damit kann die
   Infrastruktur dazu eingesetzt werden, das Grundrecht auf freie
   Meinungsäußerung in Wort und Schrift (Art. 5 Grundgesetz) zu verletzen.
   Dies wird zum Beispiel in China regelmäßig praktiziert.

   – Dadurch, dass die Sperrlisten geheim sind und dem BKA (und damit der
   Exekutive) unterstehen, findet keine Kontrolle über die Rechtmäßigkeit
   der Einträge der Sperrliste statt. Durch diese mangelnde Kontrolle wird
   das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt und potenziell Einzelpersonen
   die Möglichkeit zur unbemerkten Manipulation der Sperrlisten
   eingeräumt. Eine Überprüfung durch den Bürger in Form eines Aufrufs der
   gesperrten Seiten würde als Straftat verfolgt.

   In dieser Situation steht zwischen dem rechtstreuen und dem
   verfassungsfeindlichen Umgang mit dem Sperrsystem nur noch die
   Verfassungstreue von unkontrollierten Einzelpersonen. Diese sollte bei
   BKA-Beamten recht gut sein. Aber sie ‚könnten, wenn sie wollten‘, und
   das Gesetz muss auch dann noch funktionieren, wenn Einzelpersonen
   vorsätzlich oder fahrlässig kriminell agieren. Es wurde von
   Einzelfällen berichtet, in denen im westlich demokratischen Ausland mit
   ähnlichen Systemen politische Meinungsäußerungen unterdrückt wurden.

   – Die Aufzeichnung von Benutzerdaten zur Strafverfolgung hat weitere
   Nachteile. Zum einen werden davon vor allem arglose Internetbenutzer
   getroffen, die zufällig auf der Seite gelandet sind (alle anderen
   umgehen das System). Zum anderen kann ein Rechner leicht dazu gebracht
   werden, auf Webseiten zuzugreifen. Das kann im einfachsten Fall durch
   eine E-Mail geschehen, die Grafiken nachlädt. Hierdurch wird es
   technisch möglich, unbeliebten Zeitgenossen anonym ein Strafverfahren
   wegen Kinderpornografie per E-Mail zukommen zu lassen.

   Inzwischen wurde das Gesetz beschlossen, aber auch an wichtigen Stellen
   entschärft:

   – Ein Internetfilter wird aufgebaut.

   – Die geheimen Listen werden vom BKA erstellt und geführt, aber
   regelmäßig von einem eigens berufenen Gremium überprüft. Diesem Gremium
   gehören der Bundesbeauftragte für Datenschutz sowie mehrere
   ausgebildete Richter an.

   – Eine Strafverfolgung bei abgefangenen Zugriffen ist nicht mehr
   vorgesehen.

   An diesem Gesetz kann folgende Kritik geübt werden:

   – Die Infrastruktur der Internetfilter wird erstellt. Das
   Missbrauchspotenzial der Ausweitung von Sperren auch auf
   nicht-kinderpornographische Inhalte ist damit gegeben.

   – Trotz der rudimentären Kontrolle durch das Expertengremium ist die
   Gewaltenteilung nach wie vor verletzt. Seiten werden ohne richterliche
   Prüfung und ohne Anhörung der Betreiber gesperrt. Dem Betreiber steht
   der Rechtsweg offen, er muss allerdings auf eine Beseitigung der Sperre
   klagen. Selbst wenn er vor Gericht Gehör findet, kann die Seite bis zum
   höchstinstanzlichen Urteil gesperrt bleiben. Eine Unterdrückung von
   politischen Meinungen durch die Exekutive bleibt damit möglich.

   - Die Anwendung der Internetfilter kann leicht ausgeweitet werden. Nur
   kurze Zeit nach der Abstimmung wurde schon berichtet, zum Beispiel von
   Thomas Strobl (MdB), der den Einsatz von Sperren auch gegen
   „Killerspiele“ fordert. Dann folgen Glücksspiel, Tauschbörsen, … (Hier
   bitte evtl. weitere derartige Stimmen ergänzen. Vorzugsweise mit
   Belegstellen nach der Abstimmung.)

   Weitere Argumente können zum Beispiel hier in der Presse nachgelesen
   werden.

Aber es stehen doch auch Server im Ausland, die man nicht einfach abschalten
kann!

   Kinderpornografie (oder Pornografie im Allgemeinen) ist in fast allen
   Ländern der Erde eine Straftat. Das musste selbst die Bundesregierung
   zugeben: Amtlich: Ursula von der Leyen hat gelogen (Handelsblatt),
   Ursula von der Leyen verleumdet Indien. Ausnahmen bilden nur wenige
   Länder ohne funktionierende Staatsgewalt, die eben darum auch im
   Internet kaum vertreten sind. Es ist daher kaum möglich, Pornoserver
   ins gleichgültige Ausland zu verschieben. Die blockierten Webseiten
   liegen denn auch meistens in westlichen Demokratien, nicht selten in
   Deutschland.

   Der Denkfehler der Politik besteht darin, dass sie glaubt, die
   Schließung von Servern mit nationalen rechtlichen Maßnahmen erzwingen
   zu müssen. Dies ist tatsächlich schwierig, weil durch das Versagen der
   Politik die Kommunikation zwischen den Ländern nicht funktioniert.
   Nicht verstanden wird, dass die Webhosts im Regelfall von
   gesetzestreuen Bürgern betrieben werden, die wegen des Umfangs ihres
   Webangebotes über die kinderpornografischen Daten nicht informiert
   sind. Manchmal werden wohl auch Rechner einfach gehackt.

   Die Betreiber betrachten kinderpornografisches Material als
   Systemstörung, die sie auf eine einfache E-Mail hin gerne eliminieren.
   Das wurde vom Arbeitskreis Zensur geprüft, der sich die Sperrliste aus
   Dänemark über Wikileaks besorgt und die jeweiligen Abuse-Adressen der
   Provider angeschrieben hatte. 61 Seiten mit illegalen Inhalten wurde
   praktisch sofort entfernt: AK-Zensur: Löschen funktioniert. Ein
   Skandal, dass die zuständigen Polizeistellen und das Ministerium nicht
   eigenständig zu diesem einfachsten aller Mittel gegriffen haben, um
   Kinderpornografie aus dem Netz zu tilgen.

   In einer Studie der Universität Cambridge wurde u. a. festgestellt,
   dass gewöhnliche Phishing-Seiten durchschnittlich innerhalb von vier
   Stunden von Netz genommen werden können, d. h. sobald handfeste
   kommerzielle Interessen im Spiel sind, scheinen die Grenzen keine Rolle
   mehr zu spielen.

Wenn sich die Sperren umgehen lassen, ist es doch am Ende gar nicht so
schlimm – höchstens unwirksam!

   Leider ist das Gesetz nicht nur unwirksam, sondern sogar
   kontraproduktiv. Man setzt nicht nur eine unwirksame Sperre vor Seiten
   mit Kinderpornografie, sondern warnt mit der Sperre auch noch die Täter
   vor, die dann in Ruhe ihre Daten auf einen anderen Hoster umziehen
   können. In diesem Fall gilt also: Websperre = Täterschutz.

   Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Ebene. Die Websperre dürfte
   kaum aus nackter Unkenntnis eingerichtet worden sein (so dumm ist
   hoffentlich kein Mensch). Sie dient als Pseudo-Aktionismus und
   suggeriert der Gesellschaft, dass sich die Bundesregierung des Themas
   Kinderpornografie beherzt annimmt. Damit wird die öffentliche
   Aufmerksamkeit zum Beispiel davon abgelenkt, „dass aufgrund einer
   Unterbesetzung der Polizei polizeibekannte Straftäter im Feld der
   Kinderpornografie nicht verfolgt und angeklagt werden können“.

   Dass die Sperren heute leicht zu umgehen sind, bedeutet nicht, dass das
   so bleiben muss. In Großbritannien gibt es bereits ‚Cleanfeed‘, eine
   Kombination aus DNS- und IP-Sperren. Wenn dann noch bekannte
   öffentliche Proxys auf die Sperrliste kommen, wird die Umgehung schon
   sehr schwer und eine flächendeckende Zensur möglich.

   Das entscheidende Argument ist also nicht die (noch gegebene)
   Umgehbarkeit, sondern dass der Staat nicht die Allmacht über die
   digitale Kommunikation haben soll, um jeden per Knopfdruck mundtot oder
   taub machen zu können (und das auch noch unter Aufhebung der
   Gewaltenteilung und ohne jegliche Kontrolle). Das Internet ist
   vergleichbar mit dem Kommunikationsmedium Luft, über die der Staat auch
   keine Allmacht haben soll. Der Staat soll Kommunikations-Teilnehmer
   sein, nicht -Herrscher.

   Zitat von Ian Clarke vom Freenet-Projekt: „Basically, you either have
   censorship, or you don't. There is no middle-ground.“

   Zitat von Bürgerrechte-Wählen.de „Traust du einer Regierung, die dir
   nicht traut?“

Videospiele

„Gewaltdarstellungen beinhaltende Videospiele verringern die Hemmschwelle zum
Töten und/oder erhöhen die Gewaltbereitschaft“

   Nicht die Gewalt, sondern das Spielprinzip ist beliebt
   (Rochester-Studie). Auch nach der Studie „Medien und Gewalt“ der
   Bundesregierung ist ein Zusammenhang zwischen Gewaltbereitschaft und
   der Nutzung von Computerspielen nicht belegt, was das „erwiesenermaßen“
   in Frage stellt.

   Weitere Studien:
     * Aufsatz der Zeitschrift Review of General Psychology: „… dass die
       Behauptungen, durch das Spielen gewalthaltiger Computerspiele
       würden alle oder auch nur die meisten Menschen ganz unvermeidlich
       aggressiver, nicht belegt sind.“ (News bei Golem)
     * Studie der Texas A&M International University: Kein Zusammenhang,
       sondern andere (genannte) Gründe (Golem News)
     * US-Psychologe zu Amokläufen (Spiegel-Interview)
     * Gewalthaltige Videospiele vermindern Aggression und Depression und
       erhöhen nicht etwa Aggressionen oder vertiefen Depressionen.

„Realität und Virtualität verschwimmen“

   Es scheint keinen Zusammenhang zwischen Rennspielkonsum und riskanten
   Fahrweisen zu geben (Studie von Christoph Klimmt im Auftrag der
   Bundesanstalt für Straßenwesen).

   Bei Kindern mag dies zutreffen, jedoch sind Actionspiele im Normalfall
   für Erwachsene gedacht, die sehr wohl Realität von Virtualität
   unterscheiden können. Wer dies nicht kann, braucht sicher auch kein
   Videospiel um eine Gefahr für die Gesellschaft darzustellen.

„Alle Amokläufer haben Videospiele gespielt“

   Das stimmt nur eingeschränkt. Eine Studie der TU Darmstadt <--Bitte
   erneut uppen! hat ergeben, dass nur 4 von den 7 untersuchten
   Amokläufern regelmäßig gewalthaltige Videospiele gespielt haben.
   Hingegen hatten alle Täter im Vorfeld der Gewalttat Kränkungen, soziale
   Brüche oder Verlusterfahrungen zu verzeichnen. Zudem waren in allen
   Fällen schulische Konflikte erkennbar.

   Heute spielen fast alle Jugendlichen Videospiele. Sie wachsen mit ihnen
   auf. Es zeigt sich also keineswegs ein Zusammenhang. Auch werden viele
   andere mögliche Zusammenhänge durch die Verengung auf Videospiele
   ausgeblendet, etwa soziale Vernachlässigung, zerrüttete Familien oder
   Schicksalsschläge.

„Die US-Armee verwendet Videospiele zum Senken der Hemmschwelle/für
Zielübungen“

   Das ist nicht wahr. Die US-Armee verwendet Videospiele und
   -simulationen dazu, taktische Elemente zu trainieren.

   Die US-Armee hat ein Videospiel, America’s Army, entwickelt um neue
   Rekruten für die Armee zu interessieren und sie zu informieren. Es ist
   vielmehr ein Werbe- und Informationsmedium als ein Tötungstraining.

   Tatsächlich verhält es sich sogar so, dass die Armee den Einsatz der
   Computerspiele wieder zurückschraubt, weil Computerspiele die Soldaten
   „verweichlichen“ (Quelle).

„Videospiele sind schädlich“

   Im Gegenteil. Wie Studien zeigen, verbessern zumindest Actionspiele die
   visuelle, analytische und räumliche Wahrnehmung (Rochester).

   Nach einer Bitkom-Studie von 2009 spielen bereits 10 Millionen Deutsche
   online. Der Anteil mit höherem Bildungsabschluss ist dabei
   überdurchschnittlich groß. [4] [5]

   Jeder Mensch hat das Recht, selbst über seine Gesundheit zu
   entscheiden. Eine lediglich für die ausübende Person schädliche Wirkung
   dürfte, selbst wenn es sie gäbe, für diese Debatte nicht relevant sein.

„Videospiele sind gewalttätig“

   Videospiele sind nicht gewalttätig, auch solche nicht, in denen
   geschossen wird. Anders als zum Beispiel beim Fußball werden bei ihnen
   auch keine Personen verletzt. Das Verletzen von Personen ist bei der
   Ausübung dieses Hobbys selbst bei Vorsatz nicht möglich.
   Militärsimulatoren simulieren Kampfhandlungen und erreichen dabei eine
   Gewaltdarstellung, die in ihrer Intensität in etwa einem Actionfilm vom
   Schlage eines James Bond entsprechen. Es wird oft befürchtet, dass die
   Spieler Handlungsschemen aus dem Computerspiel in die reale Welt
   übernehmen und deshalb gewalttätig werden. Auch erfahrene Spieler
   können ihre Figur nur kurze Zeit am Leben erhalten. Die Kernaussage
   eines „Killerspiels“ an einen minimal reflektierenden Menschen besteht
   deshalb eher darin, dass das Ergreifen einer Waffe zum sicheren und
   schnellen Tod führt.

„Als Videospieler vereinsamt man. Soziale Kontakte fehlen.“

   Vor zwanzig Jahren war Computerspielen eher eine einsame Veranstaltung.
   Im Zeitalter der Internetspiele hat sich das aber gewandelt, da sich
   die interessanten Aufgaben in Spielen wie World of Warcraft nur in
   Teamarbeit bewältigen lassen. Um sich zuverlässige Teams zu schaffen,
   haben die Spieler angefangen, inoffizielle Vereine, die so genannten
   Clans, zu bilden. Innerhalb dieser Clans werden intensive Kontakte
   gepflegt, die wegen der großen Entfernung zwischen den Wohnsitzen der
   Mitglieder allerdings meist über das Internet laufen. Das
   Aufrechterhalten der Kontakte erscheint daher von außen als passives
   Computerspielen.

   Parallel hierzu hat sich eine Art Computerspiel-Bundesliga entwickelt,
   die ebenfalls Jugendliche im sportlichen Wettbewerb zusammenführt.

   Ein Überblick über die Clan-Szene und den E-Sport wird hier gegeben:
   Studie: eSport fördert soziale Kontakte.

   Der Artikel Tipps für Journalisten räumt mit einigen Vorurteilen auf
   und sagt, was Journalisten tunlichst vermeiden sollten: Falsch zu
   berichten.

„Das Internet ist ein rechtsfreier Raum“

   Hierzu gibt es einen tollen Artikel in Telepolis: Verglichen mit dem
   Netz ist das Leben ein rechtsfreier Raum, da man das Netz sehr gut
   durchsuchen, überwachen und kontrollieren kann. Tatsächlich ist es eine
   sehr große Gefahr, dass mit der Verlagerung von alltäglichen
   Aktivitäten ins Internet all diese Aktionen kontrolliert und die
   Privatsphäre geopfert wird.

   Im Gegensatz zu der Phrase „rechtsfreier Raum“ streben wir eine
   „souveräne Rechtsordnung“ des Internets an. Dies heißt nicht, dass das
   Internet ein Hort des Verbrechens werden soll, sondern dass der Staat
   sich mit Einschränkungen und Kontrolle zurückhalten soll. „Souverän“
   impliziert sowohl „unabhängig vom Staat“ als auch „wirkungsvoll“.

   In der Praxis ist es sogar so, dass die gesamte Infrastruktur auf
   offenen Protokollen aufbaut, ohne dass ein Staat regulierend eingreifen
   musste.

   Beispiel für Kontrolle im Internet:
     * Zu Hause darf man schon mal per Video irgendeinen Karaoke-Gesang
       aufnehmen. Ins Internet gestellt wird man dafür eventuell wegen
       Urheberrechtsverletzung abgemahnt.
     * Ist man Gastgeber einer Party, sind alle Aussagen der Gäste durch
       die Meinungsfreiheit gedeckt und der Gastgeber kann nicht wegen der
       Aussagen der Gäste belangt werden. Handelt es sich stattdessen aber
       um ein Internet-Forum, kann der Betreiber (Gastgeber) für die
       Beiträge seiner Gäste strafrechtlich belangt werden.
     * Das Ausleihen eines Chemiebuchs über Sprengstoffe in einer
       öffentlichen Bibliothek ist völlig problemlos. Tauscht man sich
       über diese Themen im Internet aus, macht man sich wegen des
       Verstoßes gegen das Waffengesetz strafbar.
     * Betreibt jemand in der Öffentlichkeit z. B. Volksverhetzung, so
       darf (und sollte) auf diesen Missstand hingewiesen werden. Wird das
       gleiche Recht online durch das Setzen eines Hyperlinks
       wahrgenommen, ist das eine Straftat.

   (bitte weitere Beispiele ergänzen)

Wahlcomputer

   Go-next.svg
   Siehe: Warum wir Wahlcomputern nicht vertrauen

Hackerparagraph

„Es ist doch gut, wenn Hackertools verboten werden!“

   In der Realität ist es nicht so einfach, Sicherheitssoftware von
   Hackertools zu unterscheiden, es ist sogar vielmehr so, dass diese
   Tools technisch oft identisch sind. Sicherheitssoftware wird gebraucht,
   um die Einbruchssicherheit z. B. eines Firmenservers zu untersuchen.
   Darf man solche Werkzeuge in Deutschland nicht mehr benutzen, tun dies
   aber dennoch Hacker aus dem Ausland. Man ist also nicht mehr in der
   Lage, seinen Server auf Sicherheitslecks zu untersuchen, um sich
   dagegen wehren zu können.

   Das kann zum Beispiel zu der folgenden Situation führen: Der Eigentümer
   eines Kernkraftwerkes/einer Chemiefabrik/eines Krankenhauses will
   prüfen, ob die Steuercomputer seiner Anlagen aus dem Internet
   manipuliert werden können. Um diese Prüfung wirksam durchführen zu
   können, braucht man Hackertools, die einen echten Angriff simulieren.
   Ihr Einsatz ist jedoch eine Straftat. Der Eigentümer muss daher die
   Prüfung unterlassen und das Risiko in Kauf nehmen, dass die Anlage
   unzureichend abgesichert ist.

   Ist dies der Fall, kann die Anlage per Internet aus Nordkorea oder von
   der Mafia (hier bitte beliebiges Feindbild einsetzen) sabotiert werden.
   Obwohl sicherheitsrelevante Systeme nochmals separat über
   festverdrahtete Systeme abgesichert sind (z. B. Reaktornotabschaltung
   im Kernkraftwerk), kann beträchtlicher Sach- und gegebenenfalls sogar
   Personenschaden entstehen.

   Der Quelltext einer Software ist Wissen. Der Zugriff auf bzw. Besitz
   von Wissen in der Wissensgesellschaft sollte niemals kriminalisiert
   werden.

Wirtschaft/BGE/Vollbeschäftigung

   Warum es keine Vollbeschäftigung mehr geben wird - Jeder Mensch wird in
   der Erwerbswirtschaft immer effektiver: Wurden z.b noch 1970 noch 10
   Leute gebraucht um ein Auto innerhalb eines Tages zu produzieren, sind
   es heute nur noch 3. Diese Produktivitätssteigerung werden derzeit
   durch expodinentelles Wirtschaftswachstum und massiven Subvensionen
   kompensiert. Dies ist jedoch nur begrenzt möglich. Da unsere
   Umweltressourcen begrenzt sind, ist irgendwann ist ein Break_even_Point
   erreicht. Dann kann man einfach keine neue Erwerbsarbeit geschaffen
   werden. Daher gibt es nur zwei möglichkeiten: Technologische
   Rückentwicklung oder die Vollbeschäftigung als Ziel aufgeben. Siehe
   "Das Ende der Arbeit". Zusätzlich kommen wir durch unser Geldsystem in
   die Situation, dass eine Ständige Umverteilung vom arbeiten menschen
   zum wohlhabenden Menschen stattfindet. Ein ganz einfaches Beispiel für
   die Situation: Auf den Finanzmärken fließt 10x mehr geld als in der
   Realwirtschaft. Daher ist das BGE z.b eine sinnvolle Möglichkeit diese
   Entwicklung entgegen zu wirken. Auch ist das BGE eine Möglichkeit die
   Steuern zu vereinfachen und viele Sonderregelungen abzuschaffen und
   somit Gesetzeslücken zu schließen!

   https://www.youtube.com/watch?v=Xr5Y_HkCS9I
   https://www.youtube.com/watch?v=7C4pJBS1MGk
   http://www.zeit.de/1967/17/inflation-preis-der-vollbeschaeftigung
   http://de.wikipedia.org/wiki/Das_Ende_der_Arbeit

Unsortiert

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   wird.

Kampfbegriffe

   So wie auch unsere "Gegner" polarisierende Begriffe verwenden
   ("Killerspiele", "Raubkopien", "pädokriminell") sollten wir versuchen
   Gegenstücke zu etablieren. Sammlung von Ideen unter Neusprech.

Weiteres

     * Schleichende Prozesse - heute dient es der Sicherheit der Bürger,
       morgen der Kontrolle. Diese Zweckentfremdung ist bereits Realität:
       Das Mautsystem.
     * Missbrauch von Daten aufgrund ihre hohen wirtschaftlichen Wertes
       durch den Staat, Firmen und Einzelpersonen
     * Bessere Beleuchtung von öffentlichen Plätzen schreckt mehr ab als
       Kameras
     * Einige Kameras sind so unauffällig angebracht, dass diese nicht
       primär der Abschreckung dienen
     * Argumentationen pro/contra Direkte Demokratie im dazugehörigen
       Artikel.
     * Argumentationen pro/contra Liquid Democracy im dazugehörigen
       Artikel.

   Merge-arrows-3.svg Dieser Artikel überschneidet sich mit Argumentation.
   Bitte hilf mit, beide zu vereinigen oder diese von-/gegeneinander
   abzugrenzen.

Gesprächsleitfaden bzw. Einwandbehandlung

   Auf dem Stammtisch in Bremen (1.7.2009) habe ich die Idee eingebracht,
   zumindest zu den am häufigsten nachgefragten Themen eine Art kleinen
   Gesprächsleitfaden zu erstellen — damit auch Piraten, die das Wahl- und
   Parteiprogramm noch nicht auswendig kennen, einigermaßen kompetent auf
   die Nachfragen eingehen können.

   Das Ganze ist noch ziemlich ungeordnet und unvollständig. Und da
   gehören auf jeden Fall noch mehr Antworten hin — also haut in die
   Tasten!

"Und was ist mit den anderen Themen? Umweltschutz/Wirtschaft/Arbeitslosigkeit
ist doch auch wichtig!"

     * "Da hast du recht. Aber wir sind eine relativ neue und noch sehr
       kleine Partei — wir können nicht zu jedem wichtigen Thema Stellung
       beziehen."
     * "Willst du jemanden wählen, der meint, alles besser zu wissen als
       du?"
     * "Man kann sich nicht überall gleich gut auskennen — und diese
       Bereiche sollte man dann auch denen überlassen, die das besser
       können."
     * "Was ist dir lieber? Ein durchdachtes Programm, das auf fundiertem
       Wissen und Expertise beruht — oder ein auf Teufel-komm-raus
       zusammengestelltes Wahlprogramm?"
     * Umweltschutz ist allgemeiner Konsens, zur Arbeitslosigkeit hat
       keine Partei eine wirkliche Lösung
     * wir vertreten die drängenden Themen unserer Zeit
     * für andere Themen kannst du deine Erststimme benutzen
     * Die Piratenpartei will keine leeren Versprechen machen und wird
       Vorschläge / ein Programm zu den genannten Themen abgeben, sobald
       ein fundiertes Konzept erstellt und geprüft wurde."

GEMA

   (Wie könnte eine Frage zu dem Thema heißen?)
     * auf die Petition (Link?) hinweisen
     * weitere Ideen?

     * "Die Musikpiraten haben ein Liederbuch für Kinder gestaltet, das
       von jedem fotokopiert und weitergegeben werden darf. Das Liederbuch
       'Kinder wollen singen' ist GEMA-frei und kostenlos im Internet
       erhältlich". (evtl. ein ausgedrucktes Exemplar zeigen [6])

Urheberrecht

     * "Wir wollen das Urheberrecht nicht abschaffen! Wir wollen es der
       Realität des 21. Jahrhunderts anpassen!"
     * "Es geht gar nicht darum, dass jeder sich die Musik kostenlos
       herunterladen kann — es geht darum, dass das jetzige Konzept nicht
       das Gelbe vom Ei sein kann, nämlich dass alle, die Musik
       herunterladen, zu Kriminellen werden."
     * → Beispiel Schnappi als auch kommerziell erfolgreiches
       Internetphänomen

Vergütung der Künstler

     * "In der Partei gibt es eine rege Diskussion darüber, wie wir einen
       sinnvollen Ausgleich zwischen Künstler und Konsumenten schaffen
       können." (Welche sind da aktuell im Gespräch? Mit kurzer
       Definition?)

     * "Viele Künstler haben schon selbst alternative Geschäftsideen
       entwickelt." Beispiele:
          + Arctic Monkeys: Die Tapes stellen sie auf ihrer Homepage zum
            kostenlosen Download zur Verfügung. Noch bevor die Musiker ihr
            erstes Album herausgebracht haben, spielen sie auf einem
            nordenglischen Musikfestival vor etwa 3000 begeisterten Fans.
            Die erste Single "I Bet You Look Good On The Dancefloor"
            belegt im Oktober 2005 sofort Platz 1 der englischen Charts.
            Mit ihrer zweiten Single "When The Sun Goes Down" läuft es
            ganz genauso. Als dann endlich ihr Debütalbum erschien wurde
            es das schnellstverkaufteste Debütalbum in der englischen
            Chartgeschichte und verkaufte sich besser als alle anderen
            Alben in den Top-20 zusammen. [7][8]
          + Jill Sobule [9] [10]
          + Einstürzende Neubauten [11] Das "Supporter Projekt"
          + Angelika Express [12] [13] — Stichwort "Angelika Aktie" [14]
          + Für Schriftsteller: Scott Sigler — In Kürze: Nach 10 Jahren
            erfolgloser Verlagssuche (guter Stoff, aber kein Markt) hat er
            seine Bücher als Podcast veröffentlicht, sich eine Fanbase
            aufgebaut, und als sein erstes Buch dann gedruckt wurde, wurde
            es spontan zum Bestseller! Der Clou: Alle Podcasts stehen
            immer noch kostenlos zum Download zur Verfügung.
          + Trent Reznor (Nine Inch Nails, seit 2007 als
            Independent-Künstler erfolgreich und zwischenzeitlich sogar
            Oscar- und Grammy-Preisträger) [15]

"Ich bin unpolitisch"

     * "Kann ich verstehen — die machen ja auch nur Mist!"
     * "Das interessiert die aber nicht. Die spähen dich trotzdem aus."
     * "... und wir wollen dafür sorgen, dass Du Dir wenigstens um
       Netzpolitik und Bürgerrechte keine Sorgen machen musst."
     * Vorratsdatenspeicherung → Brief-Analogie für Ältere (Info, wer wann
       und wie oft an wen schickt, wird für 6 Monate gespeichert. Soll
       besonders bei älteren effektiv sein!)
     * "Sie lassen also lieber andere über Ihr Leben bestimmen?"

"Ich habe doch nichts zu verbergen" (Überwachung)

     * "Lassen Sie denn jeden Ihre Post lesen?"
     * "Lassen Sie auch jeden in Ihr Adressbuch/Ihren Posteingang im Handy
       gucken?"
     * "Würden Sie auch Ihre Kontoauszüge draußen an die Tür hängen?"
     * "Darf auch jeder bei Ihnen ungefragt und unbeaufsichtigt in die
       Wohnung?"

"Ich benutze kein Internet"

     * Aber die staatlichen und privaten Institutionen, mit denen Du zu
       tun hast. Krankenkassen, Versandhäuser, etc. Wenn da nicht
       kompetent gehandelt wird, gibt es
          + Weitergabe von Kontodaten der Postbank
          + Mitarbeiterbespitzelung (Bahn, Lidl, Daimler)
          + Ausforschung von Kunden (Payback, Krankenkassen)

Angriff durch politische Steilvorlagen

   Folgt dem Link, und ihr werdet auf viele Dinge einschließlich Belege
   stoßen, die aufzeigen, was die einzelnen Parteien alles bis jetzt
   verbockt haben.

unsortiert 4

   Auf dieser Seite soll eine Art FAQ entstehen, in der steht, was man den
   Reportern am besten antwortet, wenn man mal wieder mit Pirate Bay
   gleichgesetzt wird oder uns mal wieder unterstellt wird, dass wir die
   Werke aller "Kreativen" rauben wollen.

Internetzensur

Warum keine Internetsperren?

   Inhaltsneutrale Kommunikationsnetze ohne Zensurinfrastruktur sind
   alternativlos für das dauerhafte Bestehen demokratischer
   Rechtsstaatlichkeit. Dieses gilt ohne Wenn und Aber. Illegale Inhalte
   sind zu löschen und nicht zu blockieren. Es ist unverständlich, weshalb
   vor ein schweres Vergehen ein löchriger Sichtschutz gestellt werden
   soll, anstatt die illegalen Inhalte von den entsprechen Servern zu
   nehmen. Die technische Umsetzung bewirkt zudem einige schwere Probleme.
   Sie kann erstens sehr leicht umgangen werden (z. B. unter Zuhilfenahme
   alternativer DNS-Server oder Umleitung des Netzwerkverkehrs über
   ausländische Proxies). Zweitens kann es bei den Sperren bzw.
   Stopp-Schild-Umleitungen schwere Kollateralschäden geben. Damit ist
   gemeint, dass Internetseiten, welche unter derselben IP-Adresse bzw.
   unter demselben vollqualifizierten Domänennamen (FQDN) mitgesperrt
   werden. Da arglose Besucher dieser zufällig mitgeperrten Seiten beim
   Anblick des Stoppschildes denken werden, die Seite stehe in Verbindung
   mit der Verbreitung von Kinderpornographie, ist ein massiver
   Imageschaden nicht zu vermeiden. Hauptkritikpunkt an den
   Internetsperren sind aber nicht die hier dargelegten technischen
   Unzulänglichkeiten, sondern die Tatsache, dass hier eine
   Zensurinfrastruktur geschaffen wird, welche, sobald sie installiert
   ist, Begehrlichkeiten wecken wird, sie auch für andere Zwecke zu
   nutzen. Besser ist es daher, die entsprechenden Inhalte von den Servern
   zu löschen. Auf diese Weise kann man punktgenau und sicher die
   Veröffentlichung stoppen. Im Gegensatz zu der Lösung über geheime
   Zensurlisten, bei denen der Inhaltsverantwortliche bzw. Serverbetreiber
   oft gar nicht weiß, dass er blockiert wird, hat er hier die
   Möglichkeit, notfalls Rechtsmittel einzulegen.

Auf internationaler Ebene ist das Löschen von Inhalten sehr schwer!

   Das ist falsch. Der AK Zensur hat erfolgreich vorgeführt, dass es nur
   wenige Stunden dauert, bis ein Webhoster kinderpornografisches Material
   von seinen Servern löscht, wenn dieser davon in Kenntnis gesetzt wird
   ^[1]. Das gilt nicht nur national, sondern auch international. Es darf
   nicht sein, dass bei diesem Thema immer gerne auf vermeintlich
   schwierige internationale Verträge verwiesen wird, aber z. B.
   andererseits andere Länder zur Lockerung ihres Bankgeheimnisses
   gezwungen werden können. Hier wird unter sturer Vermeidung bzw.
   Verleugnung der einfachsten und besten Lösung (Webhoster in Kenntnis
   setzen) eine teure, untaugliche und gefährliche Zensurinfrastruktur
   flächendeckend eingeführt.

Weiterführende Links sowie Quellenangaben

   AK Zensur: http://ak-zensur.de/
    1. ↑ http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html

   Von „http://wiki.piratenpartei.de/Argumentation“
   Kategorien: Bearbeiten | Redundanz | Straßenwahlkampf | Argumentation |
   HowTo

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   Diese Seite wurde zuletzt am 19. Dezember 2012 um 15:35 Uhr geändert. -
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